Das Landgericht Mannheim hat dem Betreiber der Abo-Falle opendownload.de jetzt zwei fiese Abzock-Methoden verboten. Damit war die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich. Vorsitzender Gerd Billen fordert zudem die gesetzliche Stärkung des Verbraucherschutzes gerade auch im Internet.
Die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd., die unter anderem die Seite opendownload.de betreibt, darf Verbraucher nicht mehr um deren Widerrufsrecht prellen. Das Landgericht Mannheim untersagte dem Unternehmen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das Gericht stellte fest, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden dürfe. Weiterhin verbot das Gericht dem Unternehmen, Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Leider war das in diesem Verfahren aber so, dass ausgerechnet der entscheidende dritte Punkt "Versteckte Preisangabe" abgewiesen wurde:
http://www.heise.de/newsticker/Gerichtliche-Schlappe-fuer-Opendownload-Abzocker--/meldung/139616
Grückwunsch an die Verbraucherzentrale Bundesverband, weiter so!
Gruß
Stef423