August 01 2010 08:55:34
Verbraucherzentrale Bundesverband siegt
Das Landgericht Mannheim hat dem Betreiber der Abo-Falle opendownload.de jetzt zwei fiese Abzock-Methoden verboten. Damit war die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich. Vorsitzender Gerd Billen fordert zudem die gesetzliche Stärkung des Verbraucherschutzes gerade auch im Internet.

Die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd., die unter anderem die Seite opendownload.de betreibt, darf Verbraucher nicht mehr um deren Widerrufsrecht prellen. Das Landgericht Mannheim untersagte dem Unternehmen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das Gericht stellte fest, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden dürfe. Weiterhin verbot das Gericht dem Unternehmen, Minderjährigen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Kommentare
#1 | Stef423 am Mai 29 2009 20:19:08
Ein langer und aufwendiger Weg der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ich kann Herrn Gerd Billen da nur zustimmen.

Grückwunsch an die Verbraucherzentrale Bundesverband, weiter so!

Gruß
Stef423
#2 | mb2frae am Juni 07 2009 14:45:55
Leider war das in diesem Verfahren aber so, dass ausgerechnet der entscheidende dritte Punkt "Versteckte Preisangabe" abgewiesen wurde:
http://www.heise.de/newsticker/Gerichtliche-Schlappe-fuer-Opendownload-Abzocker--/meldung/139616
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