August 01 2010 08:53:56
Verbraucherschutz Internet Verein gibt nach eigenen Angaben Domains frei!

Frankfurt - Mit großer Rührung haben wir folgende Verlautbarung auf den Seiten des Verbraucherschutz Internet Vereins aufgenommen. Zitat:

"Mitteilung des Webmasters: 23.04.2009: Liebe Gästebuch-Leser, am 23.04.2009 erhielten wir davon erstmals Kenntnis, dass "Vorsicht Falle" eine eingetragene Marke des ZDF ist. Wir haben unverzüglich (noch am 23.04.2009) die Verwendung der Domain www.vorsicht-falle.info und www.vorsicht-falle.tv eingestellt und stellen den Rechteinhaber (ZDF) die beiden Domains seit dem 23.04.2009 für eine kostenfreie Übernahme zu Verfügungen. Leider erhielten wir erst am 23.04.2009 davon Kenntnis. Uns liegt es fern irgend welche Rechte zu verletzen daher haben wir die Verwendung unserer "Vorsicht Falle" Domains sofort eingestellt."

Diese Meldung verwundert uns doch ein wenig. Erst am 23.04.2009 will man also Kenntnis davon erlangt haben, dass hier Rechte des ZDF existieren. Herr Marco Born, bitte erklären Sie uns dann doch bitte diesen Screenshot.

Hier sieht es doch ganz danach aus, als ob man durchaus wusste, dass Vorsicht-Falle eine Sendung des ZDF war. Genauso wie "Augsburger Puppenkiste" oder "Baby Born" kann man davon ausgehen, dass es hier geschützte Rechte gibt, nicht war Herr Born.

Es liegt dem Verein um Herrn Born fern, irgendwelche Rechte zu verletzen. Wie sieht es denn mit der Domain nicht-abzocken.tv aus. Diese Domain wurde registriert und anschließend behauptet, der Verein Nicht Abzocken würde die Rechte des Verbraucherschutz Internet Verein verletzen. Allein diese Vorgehensweise war nicht nur dumm sondern zeugt von weinig Intelligenz, oder?

Nach unseren Erfahrungen wird von Marco Born und seinen Mannen alles kopiert, was sich irgendwie für die eigenen Machenschaften ausnützen lässt. Wir haben inzwischen umfangreiches Material gesammelt um diese Vorgehensweise schlüssig zu beweisen. Sogar vor der Satzung unseres Vereins wurde nicht halt gemacht. Jedoch hat es nicht dazu gereicht die Satzung so umzuschreiben, dass eine Gemeinnützigkeit angenommen werden kann. Denn eins steht zur Zeit fest: Die vom Verbraucherschutz Internet Verein eingereichte Satzung beim LG Krefeld genügt nicht den Ansprüchen für die Anerkennung als Gemeinnütziger Verein. Dies wurde uns von zwei unterschiedlichen Finanzämtern so bestätigt. Die Behauptung des Marco Born, sein Verein sei aufgrund der Satzung gemeinnützig, entspricht also nicht der Wahrheit und ist somit folglich gelogen.

Kommentare
#1 | Tantalas am Mai 01 2009 23:03:46
Diese Verlautbarung war nett, süß und genauso sachlich wie die ganzen Informationen auf deren Seiten. Danke Verbraucherschutz(ideal)verein Internet, für diese wirklich wertvolle Info, mal schauen was das ZDF zu den anderen noch offenen Posten sagt. Grin
#2 | soran am Mai 13 2009 12:06:45
Dafür gibt es jetzt http://akte-abzocker.info/.
Das gleiche schlechte Layout ....Shock
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