Hanau - Tausende von Inkassoschreiben wurden versendet. Betroffene können sich per Mail an Nicht Abzocken e.V. wenden. Wir raten dringend: Zahlen Sie nicht, wenn sie berechtigte Zweifel an der Forderung der Firma Pro Inkasso haben.
Eine Zwangsvollstreckung kann erst nach erfolgter gerichtlicher Mahnung ohne Widerspruch des Betroffenen oder nach gerichtlichem Urteil durchgeführt werden. Ein Schreiben eines Inkassobüros hingegen hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Erst ein gerichtliches Schreiben lässt eine Frist beginnen, die es unbedingt einzuhalten gilt. Jedoch werden Sie in einem solchen Schreiben nochmals eingehend über die Rechtsfolgen und Ihre Rechtsmittel belehrt.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, alternativ können Sie sich auch an Nicht Abzocken e.V. wenden. Wir sind Ihnen gerne behilflich. |