März 10 2010 10:54:47
Kein Betrug nachweisbar

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen versuchten Betruges gegen ein Herforder Inkassounternehmen ( Bernd Rogalski, Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH und Co. KG, Mittelweg 50, Herford ) das Internetnutzer abkassieren wollte. Ergebnislos sind die Ermittlungen verlaufen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Verfahren gegen Collector eingestellt. Die Firma aus Herford hatte von Besuchern von Web-Seiten Geld für die Nutzung einer Download-Seite verlangt und obendrein Abmahnungen verschickt. Die Nutzer sollten jeweils Beträge zwischen 50 und 100 Euro zahlen.

Letztlich, so sagte Sprecher Reinhard Baumgart gestern, sei nicht hinreichend sicher gewesen, wer zu welchem Zeitpunkt auf welcher Internet-Seite gewesen ist.

2006 wird die Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG von Kalletal nach Herford verlegt. Zweck ist die Vermittlung von Inkassoverträgen sowie Führen einer Detektei. Persönlich haftender Gesellschafter war zu dieser Zeit Frank Babenhauserheide aus Kalletal. Im März 2007 wird aus der Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG die Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG, Herr Babenhauserheide scheidet als Gesellschafter aus, an seine Stelle tritt die Collector Verwaltungs GmbH. Die Collector Verwaltungs GmbH hat ebenfalls ihren Sitz in Mittelweg 50, Herford. Gegründet wurde sie im Februar 2007, sie hat nur 1 Beschäftigten (Quelle: Crefo). Alleiniger Gesellschafter der Collector Verwaltungs GmbH ist Claus Ludwig Bonnemeier aus Vlotho, die Geschäfte führt Bernd Rogalski aus Gütersloh.


Die Collector Verwaltungs GmbH ist für die Geschäftsführung der Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG zuständig. Bernd Rogalski und Frank Babenhauserheide kennen sich schon seit Jahren. Rogalski war bereits 1999 Prokurist der berüchtigten Inkassofirma I.D.S. Wirtschaftsdienste Frank Babenhauserheide.

Anmerkung der Redaktion: Es ist unserer Meinung nach ein deutlicher Trend hin zum Inkassogeschäft zu sehen. Bei diesem Geschäft sind Betrug oder andere strafbare Handlungen nur sehr schwer nachweisbar, da es in der Regel nicht gelingt, dem Inkassounternehmen eine Mittäterschaft nachzuweisen. Nicht Abzocken e.V. fordert deshalb schon seit geraumer Zeit eine Gesetzesänderung bei der Zulassung von Inkassounternehmen. Diese Unternehmen sollten zukünftig in die Pficht genommen werden, die Forderungen Ihrer Mandanten eingehender zu prüfen und bei Straftaten ihrer Mandantschaft automatisch in Mithaftung genommen werden.

Kommentare
#1 | nachteule am Mai 22 2009 18:53:20
SadShockAngryshitpc...das ist eine Ohrfeige..mitten ins Gesicht für all jene User,die über viele Monate von Collector und Co
trangsaliert wurden...Und,nen optimaleren Freibrief für so manche Inkassobüros kann es wohl nicht geben.....
Danke an diese Staatsanwaltschaft !noidea Danke,danke......Weiter so...,in unserem sogenannten Rechtsstaat und ich beginne irgendwann an die unbefleckte Empfängnis zu glauben.......
Himmel,kotzt mich das an........................(((((
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