Das LG Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 2-03 O 157/09 eine einstweilige Verfügung gegen die GoWeb Ltd., vertreten von Villiam Adamca, erlassen, nach der es diesem untersagt wird, für die Teilnahme an den Webseiten
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zu werben ohne angemessen deutlich auf die Kostenpflicht hinzuweisen.
Kläger ist die Formblitz AG, Berlin. Der Streitwert folgt aus deren Situation als "Mitbewerber".
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