März 10 2010 10:53:53
BGH: spickmich ist okay!

KARLSRUHE (dpa). Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet benoten. Das Persönlichkeitsrecht eines Lehrers werde dadurch nicht verletzt, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht hatte über die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zu befinden, die von Schülern im Internetportal spickmich.de bewertet worden war.

Die Revision der Lehrerin wurde zurückgewiesen. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das höchste deutsche Zivilgericht hat damit erstmals über die Zulässigkeit der von Schülern im Internet abgegebenen Lehrerzensuren entschieden, es betonte aber, es handele sich "durchaus um einen Einzelfall".

Kommentare
Dieser Beitrag wurde noch nicht kommentiert.
Kommentar hinzufügen
Nur Mitgliedern ist das Kommentieren gestattet.
Bewertungen
Nur Mitglieder können Bewertungen abgeben.

Bitte einloggen oder registrieren.

Keine Bewertungen abgegeben.
Seitenaufbau: 0.07 Sekunden 2,860,459 eindeutige Besuche