Amtsgericht Krefeld hebt einstweilige Verfügung auf.
Krefeld - Mit Urteil vom 24.06.2009 hebt das Amtsgericht Krefeld die am 27.04.2009 erlassene einstweilige Verfügung Az: 7 C 169/09 auf. Das Gericht folgt somit den Ausführungen des Vereinspräsidenten Thorsten Trejtnar und erteilt dem Vorbringen des Augsburger Marco Born eine klare Absage. Dieser hat nun zusätzlich auch die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen. Sobald das Urteil schriftlich vorliegt werden wir weiter berichten.
Gratuliere! Damit stapft Marco und sein überaus erfolgloser Anwalt in die Fusstapfen eines Münchner Nichtadeligen der ebenfalls ausreichend Erfahrung mit Bauchlandungen hat.
Um ein wenig kindisch zu sein: ÄTSCHBÄTSCH! War wohl nix!! *lange Nase zeig*
Um ein wenig kindisch zu sein: ÄTSCHBÄTSCH! War wohl nix!! *lange Nase zeig*